WEEE-Registrierung
Die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU (von engl.: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräte-Abfall) dient der Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und der Reduzierung solcher Abfälle durch Wiederverwendung, Recycling und anderer Formen der Verwertung. Sie legt Mindestnormen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten in der EU fest, um langfristig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
Die Richtlinie gilt für sämtliche privat und gewerblich genutzten Elektro- und Elektronikgeräte mit Ausnahme von Geräten, die für militärische Zwecke bestimmt sind und Glühbirnen. Weitere Ausnahmen werden wegen veränderter Definitionen des Geltungsbereichs der Richtlinie formuliert, die nach einer Übergangsfrist 2018 gültig wurden.
Die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist notwendig, um das von der EU-Kommission angestrebte Gesundheits- und Umweltschutzniveau in der Union durch spezifische Behandlung und spezifisches Recycling von Elektroschrott zu erreichen. Verbraucher sollen aktiv an der Sammlung beitragen und Anreize erhalten, Elektro- und Elektronik-Altgeräte zurückzugeben. Dafür werden Rücknahmeeinrichtungen geschaffen, bei denen entsprechende Abfälle aus privaten Haushalten zumindest kostenlos abgegeben werden können.
Mitgliedsstaaten der Union sollen durch vorgeschriebene Sammelquoten angehalten werden, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Anteil von Elektronikschrott am unsortierten Siedlungsabfall möglichst gering zu halten. Aus den Daten einer von der EU-Kommission 2008 durchgeführten Folgenabschätzung ging hervor, dass zum damaligen Zeitpunkt bereits 65 % der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Altgeräte getrennt gesammelt wurden, mehr als die Hälfte davon aber nicht ordnungsgemäß behandelt oder illegal ausgeführt wurde. Die WEEE-Richtlinie soll auch dafür sorgen, dass nicht funktionierende Elektro- und Elektronikgeräte nicht in Entwicklungsländer verbracht werden.
Die Neufassung der WEEE-Richtlinie hebt mit Wirkung vom 15. Februar 2014 die Vorgängerrichtlinie 2002/96/EG auf, sowie die Richtlinie 2003/108/EG und 2008/34/EG. Die in der Vorgängerrichtlinie genannten Kategorien und Gerätelisten bleiben bis zum Ablauf einer Übergangsfrist am 14. August 2018 in Kraft.
Die WEEE-Richtlinie führt mit Wirkung ab 2018 einen offenen, sich auf alle Elektro- und Elektronikgeräte erstreckenden Anwendungsbereich ein, der folgende sechs Kategorien umfasst:
-Wärmeüberträger
-Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten
-Lampen
-Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
-Kleingeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt
-Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte, bei denen keine der äußeren Abmessungen mehr als 50 cm beträgt